AGB

<![if !supportLists]>1.       <![endif]>Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Seminare und Webinare des Veranstalters sowie für Veranstaltungen und Webinare mit Kooperationspartnern. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

<![if !supportLists]>2.       <![endif]>Anmeldung und Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung in Schrift- oder Textform und die Seminar- oder Lehrgangsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Anmeldeeingangsbestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder Fax an die angegebene Teilnehmeradresse. Die ICTS Academy Germany GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verlegen, die Form des Unterrichts zu ändern (bspw. von Präsenz auf online Unterricht) oder abzusagen. Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Bestätigung des Zugangs der Online-Anmeldung erfolgt durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z. B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

<![if !supportLists]>3.       <![endif]>Bewilligung, Abtretungserklärung, Kostenbegleichung

Sollte der Teilnehmende die Förderung dieses Lehrganges von der Agentur für Arbeit/ vom Jobcenter bewilligt erhalten, ist der entsprechende Bewilligungsbescheid vor Beginn der Maßnahme beim Veranstalter vorzulegen. Der Teilnehmende erklärt sich einverstanden, dass die Gesamtkosten der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit / das Jobcenter direkt an den Maßnahmenträger gezahlt werden. Wurden die Kosten des Lehrganges von der Agentur für Arbeit/ dem Jobcenter an den Teilnehmer ausgezahlt, sind diese binnen drei Tagen beim Maßnahmenträger zur Einzahlung zu bringen.

<![if !supportLists]>4.       <![endif]>Rücktritt/Kündigung

Die Vertragspartner haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Lehrganges, vom Vertrag zurückzutreten. Der Lehrgang kann vom Teilnehmenden aus wichtigem Grund, wie z. B. Arbeitsaufnahme oder Krankheit, nach Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsberater, gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich beim Maßnahmenträger eingehen. Bei unentschuldigten Fehltagen, unzureichenden Leistungen, grober Verletzung der in diesem Vertrag formulierten Bedingungen oder erheblicher Verletzung der Lehrgangsdisziplin kann vom Maßnahmenträger nach schriftlicher Abmahnung des Teilnehmenden der Abbruch der Maßnahme oder der Ausschluss des Teilnehmenden verlangt werden. Wird in diesem Fall das Ausscheiden aus der Maßnahme bewilligt, können dem Teilnehmenden die anteiligen Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus kann der Vertrag jederzeit fristlos gekündigt werden, falls die Maßnahme nach den Bestimmungen des SGB III nicht anerkannt wird oder der Teilnehmende eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Kosten werden in diesem Falle nicht erhoben. Falls für den Teilnehmenden von der Agentur für Arbeit / dem Jobcenter nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen keine Förderung erfolgt, gilt die gleiche Regelung.

<![if !supportLists]>5.       <![endif]>Absage von Seminaren und Lehrgängen durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 7 ausgeschlossen.

<![if !supportLists]>6.       <![endif]>Außerordentliche Kündigung

Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Veranstalters ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich nicht angemessen verhält, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt oder eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

<![if !supportLists]>7.       <![endif]>Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für Wertgegenstände von Teilnehmern wird nicht übernommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

<![if !supportLists]>8.       <![endif]>Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter ausschließlich im Rahmen der Veranstaltungs- und Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet. Bei Lehrgängen, für die der Teilnehmer öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch nimmt, werden die personenbezogenen Daten vom Veranstalter gemäß der gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird. Bei Veranstaltungen, die durch Kooperationspartner durchgeführt werden, werden nur die personenbezogenen Daten an den Kooperationspartner weitergeleitet, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist.

<![if !supportLists]>9.       <![endif]>Urheberrecht

Lernmittel und verwendete Computersoftware sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt; insbesondere das Kopieren und die Weitergabe an Dritte sind nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. 10. Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Seminar- bzw. Lehrgangsbestätigung und endet am letzten Veranstaltungstag.