⚠ Neue Bedrohungslage

Drohnen im
Containerhafen

UAVs (unbemannte Luftfahrzeuge) sind im Hafenbereich auf dem Vormarsch – als Werkzeug für Spionage, Schmuggel und Sabotage.
Was müssen Sie als Sicherheitsmitarbeiter wissen?

+240%
Zunahme unerlaubter
Drohnenflüge in EU-Häfen
2020–2024
ISPS
Drohnen als explizite
Bedrohung in aktuellen
Port Security Plans
§ 21h
LuftVO – Häfen sind
ausgewiesene
Verbotszonen
Schritt 1 von 6 · Grundwissen
Welche Drohnentypen sind relevant?
Klicken Sie auf jeden Typ, um mehr zu erfahren. Alle vier müssen geöffnet sein, bevor Sie weiterkommen.
🚁
Multicopter (Quadrocopter)
4–8 Rotoren · schwebefähig
Der häufigste Typ im Consumer- und Profibereich (z. B. DJI Phantom, Mavic). Kann präzise schweben und gezielt positioniert werden. Nutzlast bis ~5 kg bei Industriemodellen. Reichweite: 1–15 km. Lautstärke: gut hörbar (60–80 dB). Hohes Risiko · häufig
✈️
Starrflügler (Fixed-Wing)
Fläche · lange Reichweite
Ähnelt einem kleinen Flugzeug. Kann nicht schweben, benötigt Start- und Landefläche. Hohe Reichweite (bis 100 km) und langer Akku. Typisch für Aufklärungsmissionen über weite Strecken. Schwieriger zu erkennen (leise, hoch). Mittleres Risiko · selten
🎮
FPV-Drohne (Racing-Drohne)
First-Person-View · sehr schnell
Kleine, extrem agile Drohne mit FPV-Kamerabrille. Geschwindigkeit bis 200 km/h. Kaum akustisch erkennbar (hochfrequentes Surren). Wird für präzise Schmuggel-Drops oder als Aufklärungsdrohne über Zäune genutzt. Hohes Risiko · zunehmend
🏗️
Industrie-/Nutzdrohne
Große Nutzlast · professionell
Professionelle Plattformen mit hoher Nutzlast (bis 30 kg). Kann größere Pakete transportieren oder Sensoren/Störsender tragen. Laut und gut sichtbar, aber schwer von legitimen Hafendrohnen zu unterscheiden. Erfordert Pilotenlizenz A2/A3. Mittleres Risiko · auffällig

📌 Bitte alle vier Typen öffnen, um fortzufahren.

Schritt 2 von 6 · Bedrohungslagen
Warum sind Drohnen eine Bedrohung?
Fünf reale Szenarien aus der Hafenpraxis. Klicken Sie auf jedes Szenario.
📡
Aufklärung & Ausspähung
Drohnen filmen Sicherheitskameras, Zaunverläufe, Patrouillenrouten und Schaltanlagen. Die gesammelten Informationen werden für spätere Einbrüche oder Sabotageakte genutzt. Besonders kritisch: Aufnahmen von Containernummern und Ladeplänen.
📦
Schmuggel & Wareneinschleusung
Kleine Drohnen überqueren den Perimeter, um Drogen, Mobiltelefone oder SIM-Karten gezielt in bestimmte Bereiche zu werfen oder abzusetzen. Bekannte Methode aus Strafvollzugsanstalten, zunehmend auch in Häfen dokumentiert.
💣
Transport gefährlicher Gegenstände
Im Extremfall können Drohnen improvisierte Sprengvorrichtungen, biologische oder chemische Substanzen transportieren. Entsprechende Vorfälle sind international dokumentiert (Ukraine-Konflikt; Angriffe auf kritische Infrastruktur). Im ISPS-Kontext höchste Sicherheitsstufe.
🏗️
Betriebsstörung / Sabotage
Drohnen können gezielt in den Bereich von Hafenkränen, Umschlagbrücken oder Schiffspropellern fliegen und Betriebsunterbrechungen verursachen. Einfache Consumer-Drohnen können Millionenschäden durch erzwungene Betriebsunterbrechungen auslösen.
🎯
Ablenkungsmanöver
Die Drohnensichtung bindet Sicherheitskräfte und lenkt Aufmerksamkeit vom eigentlichen Tatort ab. Während das Personal die Drohne verfolgt, findet zeitgleich ein Einbruch an anderer Stelle statt. Typisches Vorgehen bei koordinierten Angriffen auf Hafenbereiche.
Schritt 3 von 6 · Erkennung
Wie erkenne ich eine Drohne?
Drohnen sind schwer zu entdecken. Hier sind die wichtigsten Erkennungskanäle.
👂Akustisch
👁️Optisch
🔄Flugverhalten
⚠️Verwechslung
Charakteristisches Surren
Hochfrequentes, pulsierendes Surren – ähnlich einem großen Insekt oder einem elektrischen Rasenmäher. Das Geräusch ist im Frequenzbereich 80–400 Hz und ändert sich beim Richtungswechsel.
Intensität je nach Typ
Multicopter: deutlich hörbar (60–80 dB) bis ~100 m. FPV-Drohnen: hochfrequentes Pfeifen, schwer zu lokalisieren. Starrflügler: leises Brummen, oft erst bei sehr naher Überquerung wahrnehmbar.
Nacht / Windstille
Bei ruhigem Wetter und nachts sind Drohnengeräusche deutlich früher wahrnehmbar. Im Hafenlärm (Kräne, LKW, Schiffsmaschinen) ist akustische Erkennung eingeschränkt – andere Methoden priorisieren.
Positionslichter (Pflicht lt. EU-DVO 2019/947)
Drohnen in der Kategorie A1/A2 müssen Positionslichter führen: weißes Blinklicht (Strobe) und ggf. farbige Lichter vorne/hinten. Bei Nacht sind diese bereits aus 500 m Entfernung sichtbar.
Silhouette / Formfaktor
Multicopter: typische X- oder H-Form mit sichtbaren Rotorblättern. Bei Tageslicht und klarem Himmel bis ~300 m erkennbar. Mit Fernglas (Taschenlampe nachts) deutlich weiter.
Kamerareflex / Linsenblitz
Kameradrohnen haben oft eine nach unten gerichtete Linse, die im Sonnenlicht oder unter Scheinwerfern kurz aufblitzen kann. Hinweis auf aktive Aufklärungsmission.
Hovering (Schweben)
Drohnen schweben stabil auf einer Position – kein natürliches Tier tut das. Schwebt ein Objekt über einem Bereich ohne Fortbewegung, ist das ein klares Erkennungszeichen.
Systematisches Abfliegen
Drohnen für Aufklärung fliegen oft gerasterte Bahnen (Mäander) oder kreisen um ein bestimmtes Ziel. Dieses Verhalten über sicherheitsrelevanten Anlagen ist sofort zu melden.
Tiefflug / Perimeterschneidung
Drohnen, die unter 50 m über dem Boden fliegen und den Perimeter überqueren oder sich dem Zaun nähern, stellen unmittelbaren Handlungsbedarf dar.
Vögel
Großvögel (Möwen, Reiher, Falken) können aus der Entfernung wie Drohnen wirken. Unterschied: unregelmäßige Flügelschlagbewegung, kein Schweben ohne Windunterstützung, keine Lichter bei Dämmerung.
Kleine Flugzeuge / Helikopter
Flugzeuge haben Positionslichter (rot/grün), eine feste Flugrichtung und ein anderes Geräuschbild. Helikopter sind deutlich lauter. Im Zweifel: mit Fernglas verifizieren und trotzdem melden.
Im Zweifel melden
Sind Sie unsicher? Melden Sie die Sichtung trotzdem. Ein Fehlalarm ist akzeptabel – eine übersehene Drohne kann gravierende Folgen haben. Der PFSO entscheidet über weitere Maßnahmen.
Grundsatz: Im Zweifel immer melden. Die Leitstelle und der PFSO entscheiden – nicht Sie allein.
Schritt 4 von 6 · Ihr Verhalten
Was tun bei Drohnensichtung?
Klicken Sie die Schritte der Reihe nach auf – das ist Ihre Handlungsreihenfolge.
👀
1
Beobachten & dokumentieren
Halten Sie Abstand. Beobachten Sie die Drohne: Typ (soweit erkennbar), Flugrichtung, Flughöhe, Farbe, Lichter, besondere Merkmale (Kamera, Nutzlast). Notieren Sie Uhrzeit und genauen Standort. Wenn sicher möglich: Foto oder Video mit dem Diensttelefon aufnehmen.
📡
2
Sofort melden – Leitstelle / Sicherheitszentrale
Setzen Sie unverzüglich eine Erstmeldung an die interne Leitstelle ab. Nutzen Sie Funk oder Telefon mit Abstand zur Drohne. Melden Sie: Was, Wo, Wann, Flugrichtung, mögliche Nutzlast, eigene Position.
🔍
3
Piloten / Steuerperson suchen
Der Pilot befindet sich in der Regel im Sichtbereich der Drohne, max. 500–1.000 m entfernt, mit Sichtkontakt (oft erhöhter Standort). Beobachten Sie die Umgebung auf Personen mit Fernsteuerung oder FPV-Brille. Markieren Sie die Person – aber: keine Konfrontation. Standort melden.
🚨
4
PFSO informieren & Sicherheitsstufe prüfen
Der PFSO bewertet die Lage und entscheidet über die Aktivierung des Port Facility Security Plans. Je nach Sicherheitsstufe können erweiterte Maßnahmen folgen: Bereichssperrung, Betriebsunterbrechung, Alarmierung der Bundespolizei (zuständig für Luftsicherheit).
📋
5
Nachbericht / Dokumentation
Nach dem Vorfall: vollständige Dokumentation im Sicherheitsbericht (Datum, Zeit, Dauer, Beschreibung, Fotos/Video, getroffene Maßnahmen). Dieser Bericht ist Grundlage für Anzeigen bei der Bundespolizei und Meldungen an die Behörden.
⛔ Das dürfen Sie NICHT tun
Die Drohne abschießen, mit Gegenständen bewerfen oder mit einem Netz abfangen – das ist strafbar (Sachbeschädigung, Eingriff in Luftverkehr § 315 StGB)
Drohnenabwehrsysteme (Jammer, Störsender) eigenständig einsetzen – das ist ausschließlich Behörden vorbehalten (§ 63 LuftVG)
Den mutmaßlichen Piloten körperlich festhalten oder konfrontieren – das ist keine Aufgabe des privaten Sicherheitsdienstes
Die Situation ignorieren oder als harmlos abtun – jede Drohnensichtung im Hafenbereich ist meldepflichtig
Schritt 5 von 6 · Meldekette & Recht
Meldekette & rechtlicher Rahmen
Drohnensichtungen folgen der gleichen Meldekette wie andere Sicherheitsvorfälle – mit einer Besonderheit: die Bundespolizei ist für Luftsicherheit zuständig.
Meldekette bei Drohnensichtung
Ihre Erstmeldung enthält
Was: Drohnentyp, Farbe, Größe (ca.)
Wo: Bereich, Koordinate / Tor-Nr.
Wann: Uhrzeit der ersten Sichtung
Flugrichtung und -höhe (geschätzt)
Sichtbare Nutzlast / Kamera: ja / nein
Möglicher Pilotenstandort (falls gesehen)
Dauer der Sichtung
Eigene Erreichbarkeit für Rückfragen
Schritt 6 von 6 · Wissenstest
Modul abgeschlossen
von 4 richtig

Gut gemacht!

Sie haben das Modul Drohnen im Containerhafen abgeschlossen. Das sind Ihre wichtigsten Merksätze:

👁️
Jede Drohnensichtung melden – auch bei Unsicherheit. Kein Fehlalarm ist schlimmer als eine übersehene Bedrohung.
📡
Meldekette einhalten: Leitstelle → PFSO → Bundespolizei (110). Die Bundespolizei ist für Luftsicherheit zuständig.
Niemals selbst eingreifen: kein Abschuss, kein Jammer, keine Konfrontation mit dem Piloten.
📋
Dokumentieren: Was, Wo, Wann, Flugrichtung, Pilotenstandort – vollständiger Nachbericht im Sicherheitsbuch.
⚖️
Häfen sind Flugverbotszonen nach § 21h LuftVO. Unerlaubte Drohnenflüge sind straf- oder bußgeldbewehrt.
1 / 7