Drohnensichtungen folgen der gleichen Meldekette wie andere Sicherheitsvorfälle – mit einer Besonderheit: die Bundespolizei ist für Luftsicherheit zuständig.
Ihre Erstmeldung enthält
Was: Drohnentyp, Farbe, Größe (ca.)
Wo: Bereich, Koordinate / Tor-Nr.
Wann: Uhrzeit der ersten Sichtung
Flugrichtung und -höhe (geschätzt)
Sichtbare Nutzlast / Kamera: ja / nein
Möglicher Pilotenstandort (falls gesehen)
Dauer der Sichtung
Eigene Erreichbarkeit für Rückfragen
⚖️ Rechtlicher Rahmen – das müssen Sie wissen
Häfen und Umschlaganlagen sind nach § 21h LuftVO ausgewiesene Flugverbotszonen – Drohnenflüge sind grundsätzlich verboten (Ausnahme: behördliche Genehmigung).
EU-Drohnenverordnung 2019/947 (gültig ab Jan. 2021): Registrierungspflicht, Fernpilotenzeugnis, Versicherungspflicht für alle kommerziellen Drohnen.
Unerlaubter Betrieb einer Drohne in Flugverbotszonen: Ordnungswidrigkeit (bis 50.000 €) oder Straftat nach § 315 StGB (gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr).
Abschuss oder technische Störmaßnahmen durch Privatpersonen sind strafbar – dies ist ausschließlich Behörden (Polizei, Bundeswehr, Bundespolizei) vorbehalten.