
Vorschriften zum Befahren
Sofern nicht anders geregelt, gilt auf dem Terminal die Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
- Es ist stets mit Abblendlicht zu fahren.
- Schienen- und Umschlagsfahrzeuge haben Vorrang.
- Es dürfen nur die in der Hafenanlage markierten Fahrstraßen befahren werden.
- Das Terminalgelände muss auf dem gleichen Wege wieder verlassen werden, wie es betreten worden ist.
Das Terminalgelände ist in drei Verkehrszonen unterteilt. Welche Verkehrszone befahren werden darf, ist in der
Ausnahmegenehmigung festgelegt. Dem ist unbedingt Folge zu leisten.
ZONE 1 (gem. StVO gekennzeichnete Fahrstraßen)
- Das Parken ist ausschließlich auf den hierfür ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
ZONE 2 (Stromkaje mit Zufahrten – EUROGATE/MSC Gate Zufahrt im Süden / NTB Zufahrt im Norden)
- Dauerausnahmegenehmigungsinhaber müssen ein Rundumlicht auf dem Fahrzeug anbringen.
- Tagesausnahmegenehmigungsinhaber dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines Sicherungsfahrzeuges die
Zone 2 befahren.
- An der Stromkaje ist mit erhöhter Vorsicht zu fahren!
- Die vorhandene Servicespur unterhalb der Containerbrücken am Rand der Stromkaje ist zu nutzen.
- Bei EUROGATE und MSC Gate gilt: Hindernisse innerhalb der Servicespur, dürfen unter größter Vorsicht umfahren werden indem die Servicespur kurzzeitig verlassen wird. Ein Wendebereich zum Verlassen der Kaje auf gleichem Weg ist gekennzeichnet. Separat genehmigte und zusätzlich abgesicherte Transporte haben mit mind. 15 m Abstand zum Containerblock zu fahren (weiße Linie).
- Bei NTB gilt: Im Bereich der Containerbrücken ist in der Servicespur die Geschwindigkeit auf 15 km/h zureduzieren. Ist die Nutzung der Servicespur nicht möglich, ist die Stromkaje mit mind. 15 m Abstand zum Containerblock zu befahren (rote Linie). Der Arbeitsbereich von Containerbrücken ist unbedingt zu meiden.
- Van Carrier haben grundsätzlich Vorrang!
- Das Überholen fahrender Van Carrier ist verboten.
- Das Parken von Fahrzeugen ist nur vor oder hinter dem Schiff (Bug/Heck) erlaubt. Bei EUROGATE und
MSC Gate ist das Parken ausschließlich in der wasserseitigen Servicespur gestattet. Bei NTB ist in der
landseitigen Hälfte der Servicespur zu parken. Lokale Halteverbote sind zu beachten.
- Von geparkten Fahrzeugen zur Gangway darf nur auf dem kürzesten Weg zu Fuß gegangen werden.
- Die Containerbrücken dürfen beim Verfahren nicht behindert werden (Containerbrücken-Fahrspur).
ZONE 3 (alle übrigen Lager- und Betriebsflächen, inkl. CFS und Außengelände)
- Das Befahren durch Betriebsfremde ist grundsätzlich verboten.
- Fahrzeuge müssen mit einer Warnleuchte am langen Mast (12 m bei EUROGATE und MSC Gate, 13 m bei
NTB) ausgerüstet sein. Entsprechende Anhänger können, bei EUROGATE gegen Entgelt und bei NTB
ausgeliehen werden.
- Grundsätzlich dürfen nur Gefahrgutcontainer am Anfang oder am Ende einer Reihe besichtigt werden. Dies ist
mit einem Mast zu sichern. Der Aufenthalt an Containern der Nebenreihe ist verboten. Alle anderen Container
müssen zur Besichtigung ausgestaut werden.
Vorschriften zum Betreten
- Es ist strikt verboten zu Fuß über das Terminalgelände zu laufen. Lediglich die Zebrastreifen vom Gatehouse
1 zum Bürogebäude Nordhafen bzw. von der Rezeption 2 zum Gatehouse 4 dürfen zum Laufen benutzt
werden.
- Für Dauerausnahmegenehmigungen: Eine Bushaltestelle befindet sich an der Rückseite des Gatehouse 1. zum Rufen des Busses wird die Ruftaste betätigt. Bis zum Eintreffen des Busses kann es einige Zeit dauern. In Bereichen ohne Ruftaste, ist der Shuttleservice ist unter +49 471 1425 4620 erreichbar.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
- Der Aufenthalt im Freien ist nur mit Warnkleidung (EN ISO 20471) erlaubt.
- Im Bereich der Containerbrücken an der Kaje ist das Tragen von gelber Warnkleidung untersagt und es besteht die Pflicht, einen Schutzhelm zu tragen.
- Den Weisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot sowie ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Terminalgelände und in den darauf befindlichen Gebäuden. Rauchen ist nur in den besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet.
- Baustellen müssen in Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Terminals oder EUROGATE Technical Services ausreichend gesichert und falls erforderlich Umfahrungen eingerichtet werden.
Die Fahrwege von und zur Baustelle sind mit den vorgenannten Verantwortlichen festzulegen.
- Feuer-, Schweiß- oder Brennarbeiten sind nur mit vorheriger Genehmigung des jeweiligen Terminals erlaubt. Sicherheitsvorschriften nach ISPS-Code (Port Security)
- Entsprechend dem Bremischen Hafensicherheitsgesetz findet der ISPS-Code auf dem Containerterminal
Anwendung.
- Der Containerterminal ist videoüberwacht.
- Der Terminalbetreiber hat das Recht auf seiner Anlage Identitätskontrollen, Kontrollen an Personen, deren mitgeführten Gegenständen sowie an Kraftfahrzeugen durchzuführen.
- Die Mitnahme von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen jedweder Art auf das Terminalgelände ist verboten.
- Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Anmeldung und Genehmigung.
Für den Notfall
Im Falle eines Unfalls, eines verursachten Schadens oder eines festgestellten, sicherheitsrelevanten Ereignisses
auf dem Terminalgelände sind grundsätzlich folgende Stellen zu informieren:
Operations-Zentrale/Schichtleitung: | +49 471 1425-1234 (EUROGATE und MSC Gate) +49 471 94464-146 (NTB) +49 471 1425-4882 |
Wachleitung/Sicherheitsdienst: |
und die Rettungsfahrzeuge von der Gate-Anlage zur gemeldeten Unfallstelle geführt werden.