Beschäftigungsstelle: Zugbegleiter/in /Kundenbetreuer/in /Sicherheits- und Ordnungsdienst und Bewachung von Zügen im DB Netz Bereich

Die Unterweisung im Sinne der Ril 462.0101 in Zusammenhang mit der DIN VDE 0105-103

  • Eignung, Befähigung und Dienstfähigkeit

  • Gefährdungen bei Arbeiten an und in der Nähe von Gleisanlagen

  • Gefährdungen durch bewegte Schienenfahrzeuge und durch unter Spannung stehende Teile wie Fahrleitungen, Stromschienen oder Speiseleitungen.

  • Sicheres Verhalten im Gleisbereich (PSA, Verkehrswege, überqueren von Gleisen) Vorbeifahrt von Zug- und Rangierfahrten



Kursdatum: 11. März 2024
Inhalte: Beschäftigungsstelle: Zugbegleiter/in /Kundenbetreuer/in /Sicherheits- und Ordnungsdienst und Bewachung von Zügen im DB Netz Bereich

Die Unterweisung im Sinne der Ril 462.0101 in Zusammenhang mit der DIN VDE 0105-103

Eignung, Befähigung und Dienstfähigkeit

Gefährdungen durch bewegte Schienenfahrzeuge und durch unter Spannung stehende Teile wie Fahrleitungen, Stromschienen oder Speiseleitungen.

Sicheres Verhalten im Gleisbereich (PSA, Verkehrswege, überqueren von Gleisen) Vorbeifahrt von Zug- und Rangierfahrten

Gefährdungen bei Arbeiten an und in der Nähe von Gleisanlagen

Gefährdungen durch bewegte Schienenfahrzeuge und durch unter Spannung stehende Teile wie Fahrleitungen, Stromschienen oder Speiseleitungen.

Sicheres Verhalten im Gleisbereich (PSA, Verkehrswege, überqueren von Gleisen) 

Vorbeifahrt von Zug- und Rangierfahrten

Gefährdungen bei Arbeiten an und in der Nähe von Gleisanlagen

Bahntechnisch unterwiesene Personen dürfen selbständig keine Arbeiten an elektrischen Anlagen und an Fahrleitungsanlagen ausführen.

Unterweisung:
Die Oberleitungsanlage der DB AG steht unter einer Spannung von 15.000 Volt!
Bei allen Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden, der Berührung zugänglichen Teilen der Oberleitun¬gen und Bahnenergieleitungen, muss von diesen Teilen auch mit Geräten, Werkzeugen und Werkstücken nach allen Richtungen ein Schutzabstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden.
In der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen der Oberleitungsanlage arbeitende Mitarbeiter müssen engan¬liegende Kleidung tragen. Für einen festen Standort ist zu sorgen. Sie als Mitarbeiter sind verpflichtet, gemäß den Unterweisungen und den Weisungen des Arbeitsverantwortlichen für Ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeits-mittel sowie Schutzvorrichtungen und die zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung sind bestimmungs- gemäß zu verwenden.
Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit langen Gegenständen (z. B. Werkzeuge, Rohre, Leitern) geboten. Die Schutzabstände dürfen weder mit einem Teil des Körpers noch mit einem Gegenstand unterschritten werden.
Herabhängende Leitungen, auch wenn sie den Boden berühren, sind lebensgefährlich. Das Erdreich im Umkreis von 10 m darf daher so lange nicht berührt oder betreten werden, bis die gerissene Leitung ausgeschaltet und bahngeerdet ist.
Zweige, Aste, Bäume o. a. Gegenstände, die auf Oberleitungen oder Bahnenergieleitungen gefallen sind, dürfen auf keinen Fall berührt werden. Erst nach Ausschaltung und Bahnerdung dürfen diese Gegenstände entfernt werden.
Tritte und Bühnen, die höher als 2 m über Schienenoberkante liegen, dürfen nicht bestiegen werden.
Es ist lebensgefährlich:

  • Verunglückte zu berühren, solange sie mtt der elektrischen Leitung in Verbindung stehen,
  • Masten von Oberleitungsanlagen zu besteigen, die vorgeschriebenen Schutzabstände zu unterschreiten,
  • in der Nähe von Hochspannungskabeln Gegenstände in das Erdreich einzuschlagen, da durch die eventuelle Beschädigung der Kabel Personen gefährdet werden,
  • auf unter Spannung stehende Teile der Oberleitungsanlage Flüssigkeiten zu gießen.

Es muss stets angenommen werden, dass alle Teile der Oberleitung und Bahnenergielettung unter Hochspannung stehen, solange nicht einwandfrei festgestellt ist, dass sie ausgeschaltet und sichtbar bahngeerdet sind. Nicht nur
die unmittelbare Berührung unter Spannung stehender Teile, sondern auch die mittelbare über Gegenstände (z. B. Stangen, Wasserstrahl) oder aber die Annäherung kann tödlich wirken.
Vor Beginn der Arbeiten müssen Art und Umfang der Sicherheitsmaßnahmen festgelegt sein. Falls notwendig ist
der Anlagenverantwortliche beratend hinzuzuziehen.
Werden auf den Stützpunkten der Oberleitungsanlagen 110-kV-Bahnstromleitungen mitgeführt, darf von deren unter Span¬nung stehenden Teilen ein Schutzabstand von 2,0 m nicht unterschritten werden.
Diese Schutzabstände müssen auch beim Ausschwingen von Leiterseilen, Lasten, Trag- und Lastaufnahmeeinrichtungen eingehalten werden.

Unterrichtseinheiten: 5