Kursdatum: 25. April 2024
Inhalte:

·      Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes

·      Physikalisch-chemische Grundlagen der Verbrennung und des Löschens

·      Vorbeugender Brandschutz in Gebäuden

·      Ziele, Organisation und Methoden des betrieblichen Brandschutzes

·      DIN 14096: Brandschutzordnung Teil A bis C

·      Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung

·      Abwehrender Brandschutz: Verhalten im Brandfall, Brandbekämpfung mit Feuerlöschern

·      Personenbezogene Gefahren durch Brände und persönliche Schutzmaßnahmen

·      Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden sowie Rettungswege

·      Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z.B. Feuerwehr)

·      Feuerlöschübung (praktische Unterweisung)
 

Hinweis:

 Der Unternehmer oder die Unternehmerin kann erst dann eine Person
zum Brandschutzhelfer bestellen, wenn sie auch mit den jeweiligen
betrieblichen Gegebenheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände) vertraut gemacht und in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich eingewiesen wurde.

Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z. B. sein:

·      eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, wie z. B. eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers,

·      neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben,

·      Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.

Unterrichtseinheiten: 5